Teilnehmerinformationen

An- und Abreise

Das Seminar beginnt mit der Anreise am Montag bis spätestens 12.00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Freitag nach dem Mittagessen.

Bei Verspätungen/Krankheit melden Sie sich am Anreisetag bis spätestens 11.30 Uhr unter Telefon 0431/ 5 37 38 61, um das weitere Vorgehen abzuklären.

Bringen Sie unbedingt Ihren Zivildienstausweis und das Abordnungsschreiben mit. Handtücher werden nicht von den Tagungsstätten gestellt und sind ebenfalls mitzubringen.

Sie möchten eine Fahrgemeinschaft bilden?



Übernachtung in der Tagungsstätte

Während des Seminars sind Sie verpflichtet, in der Tagungsstätte zu übernachten. Über einen eventuellen Nachtausgang entscheidet die Seminarleitung vor Ort. Bitte sprechen Sie die Seminarleitung rechtzeitig an. Auf die Schließzeiten der Bildungsstätte ist Rücksicht zu nehmen.


Rechtslage

Seminarzeit ist Dienstzeit! Ein Seminartag ist ein Diensttag. Dass heißt, die Seminarleitung ist beim Fernbleiben vom Seminar verpflichtet, das Bundesamt für den Zivildienst zu informieren. Während des Seminars ist kein Erholungsurlaub möglich. Regelungen zu Sonderurlaub stehen im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes im Abschnitt E5. Zuständig sind die Dienststelle und die Verwaltungsstelle.

Zivildienstleistende dürfen von ihrer Dienststelle während der Seminarzeit nicht eingesetzt werden. Das gilt auch für das Wochenende zwischen den zweiwöchigen Seminaren.

Das Fahrgeld für Hin- und Rückfahrt wird für den ersten und letzten Seminartag von der Dienststelle ausgezahlt.

Die Wochenendheimfahrt während der zweiwöchigen Seminare erfolgt kostenlos mit der Deutschen Bahn. Dazu benötigen Sie lediglich Ihren während des Seminars geänderten Dienstausweis.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Zeit des Seminars nur solche Dinge in die Dienstunterkunft einbringen, die Sie unbedingt benötigen (z. B. Kleidung, Wäsche, Toilettenartikel, einfache Gebrauchsgegenstände wie Rasierapparat, Fön etc.). Bei Verlust oder Beschädigung Ihrer persönlichen Habe durch Diebstahl, Brand oder entsprechende Ereignisse haften wir nur, wenn der Verlust bzw. die Beschädigung nicht von Ihnen selbst zu vertreten ist. Auch ist die Haftung beschränkt auf € 1.250,00 im Einzelfall. Für höherwertige Gegenstände, die nicht unbedingt benötigt werden (z. B. Mobiltelefon, MP3 Player, Laptop, Fernseher und ähnliches), besteht uns gegenüber auch im Schadensfall kein Anspruch auf Ersatz.




Schnellmenü


Servicemenü


Hauptnavigation



Seiteneinstellungen


Suche

    

Servicemenü

Druckversion | Startseite | Impressum | Sitemap