
Fragen & Antworten
Auf dieser Seite beantworten wir immer wiederkehrende Fragen:
An wen richtet sich ein Seminar?
Wie viele Zivis nehmen an einem Seminar teil?
Muss ich in der Tagungsstätte übernachten?
Was muss ich bei Verspätung und/oder Krankheit tun?
Wer übernimmt die Fahrtkosten?
Kann ich Erholungs- oder Sonderurlaub während des Seminars bekommen?
Ich möchte gern Zivildienst leisten, habe aber noch keinen Musterungsbescheid erhalten. An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Termin für die Musterung vereinbaren möchte?
Ist eine Frage offen geblieben, die wir an dieser Stelle nicht beantworten, dann rufen Sie uns doch einfach an unter Telefon 04 31 / 5 37 38-61 oder senden Sie uns eine E-Mail an seminare@sozialdienste.org. Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
An wen richtet sich ein Seminar?
Seminare werden vor allem von Zivildienstleistenden besucht, die alte, kranke, behinderte oder in anderer Weise hilfsbedürftige Personen pflegen oder betreuen. Zu den Tätigkeitsbereichen zählen auch Kraftfahrdienste im Personentransport, Mobile Soziale Hilfsdienste, Essen auf Rädern sowie Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung und Schulbetreuung behinderter Kinder.
Wie viele Zivis nehmen an einem Seminar teil?
Im Durchschnitt besuchen 52 Zivildienstleistende einen Seminar, der sich in zwei Kursgruppen aufteilt.
Muss ich in der Tagungsstätte übernachten?
Ja. Über einen eventuellen Nachtausgang entscheidet ausschließlich die Seminarleitung vor Ort. Sprechen Sie den Dozenten rechtzeitig an.
Was muss ich bei Verspätung und/oder Krankheit tun?
Bei Verspätungen / Anreiseverzögerungen oder Krankheit melden Sie sich am Anreisetag unter Telefon 04 31/5 37 38-61 bis spätestens 11.30 Uhr, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Bei Krankheit senden Sie bitte umgehend Ihre Krankmeldung an die Faxnummer 04 31 / 5 37 38-971.
Wer übernimmt die Fahrtkosten?
Das Fahrgeld für die Hin- und Rückfahrt zum Seminar wird von der Dienststelle ausgezahlt.
An dem zwischen dem zweiwöchigen Seminar liegenden Wochenende fahren Sie kostenlos mit der Deutschen Bahn nach Hause.
Nutzen Sie ein privates Fahrzeug für den Hin- und Rückweg zum Seminarort erfolgt dies auf eigene Gefahr.
Kann ich Erholungs- oder Sonderurlaub während des Seminars bekommen?
Im Regelfall ist beides während des Seminars nicht möglich. Ausnahmen bei Erholungsurlaub werden in schwerwiegenden Fällen gemacht (z. B. die plötzliche schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen).
Gleiches gilt auch für die Gewährung von Sonderurlaub (z. B. Ladung als Zeuge vor Gericht).
Über die Gewährung von Erholungsurlaub entscheidet die Seminarleitung. Sonderurlaub muss von der jeweils zuständigen Verwaltungsstelle für den Zivildienst genehmigt werden.
Ich möchte gern Zivildienst leisten, habe aber noch keinen Musterungsbescheid erhalten. An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Termin für die Musterung vereinbaren möchte?
Auskünfte erteilt das für Ihren Kreis zuständige Kreiswehrersatzamt. Eine Liste der Kreiswehrersatzämter finden Sie auf den Internetseiten der Territorialen Wehrverwaltung unter www.terrwv.bundeswehr.de ›› Aufgaben ›› Wehrersatzwesen ›› Was ist ein Kreiswehrersatzamt ›› Übersicht aller Kreiswehrersatzämter.
Für die Städte Kiel und Neumünster sowie für die Kreise Ostholstein, Plön, Segeberg und Stormarn ist das Kreiswehrersatzamt Kiel zuständig:
Kreiswehrersatzamt Kiel
Rostocker Straße 2
24106 Kiel
Tel. +49 (0)4 31 / 3 84-7846 (Frau Thöm)
Tel. +49 (0)4 31 / 3 84-7845 (Frau Hempel)
KWEAKiel@Bundeswehr.org
Das Kreiswehrersatzamt Schleswig ist zuständig für die Stadt Flensburg sowie die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Steinburg:
Kreiswehrersatzamt Schleswig
Moltkestraße 36-38
24837 Schleswig
Tel. +49 (0)46 21 / 8 52-0
KWEASchleswig@Bundeswehr.org
Das Kreiswehrersatzamt Bad Oldesloe ist zuständig für die Hansestadt Lübeck:
Kreiswehrersatzamt Bad Oldesloe
Berliner Ring 13-15
23843 Bad Oldesloe
Tel. +49 (0)45 31 / 8 87-0
KWEABadOldesloe@Bundeswehr.org
Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer finden Sie unter www.zivildienst.de.






